Gute Neuigkeiten! KfW-Förderung mit Kaminofen ist wieder möglich
Handwerk, InnenarchitekturKfW-Förderung mit Kaminofen ist wieder möglich
Gute Neuigkeiten für alle Bauherren. Bislang war es bei Neubauten nicht möglich, eine KfW-Förderung mit einem Kaminofen oder einer anderen Feuerstelle zu erhalten. Durch eine aktuelle Änderung in der KfW-Förderung schließt die Planung eines Kaminofen Sie nicht mehr komplett von einer KfW-Förderung für einen Neubau aus. Ab sofort sind Wohraumöfen in Verbindung mit einer QNG-Förderung (zinsvergünstigte Kredite KFW) möglich – das war bisher nicht der Fall.
Nun können sich künftige Hausbesitzer über zinsvergünstigte QNG-Kredite und die behagliche Atmosphäre eines Kaminofens freuen!
Was sind die Voraussetzungen für eine KfW-Förderung mit Kaminofen?
In klimafreundlichen Gebäuden (Stichwort: Klimafreundlicher Neubau 298/297) ist der Einbau von Kaminöfen (mit Biomasse betriebene Einzelfeuerstätten) zulässig. Wichtig ist, dass diese nicht in der Berechnung des Effizienzhauses berücksichtigt werden.
Hierbei handelt es sich in der Regel um handbeschickte Kaminöfen, die nicht in den Heizkreislauf des Gebäudes eingebunden sind. Die Kosten für den Einbau solcher Kaminöfen sowie für deren Schornsteine sind nicht förderfähig. Das generelle und ausschließliche Heizen mit Biomasse schließt Sie immer noch von einer KfW-Förderung aus. Das bedeutet, dass Kamine und Öfen, aber auch Lösungen wie ein Holzpelletofen, die der gesamten Wärmeerzeugung dienen, eine KfW-Förderung für den gesamten Neubau unmöglich macht.
Allerdings wurde der Abschnitt “Häufige Fragen” auf der Informationsseite zur Förderung “Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)” um folgenden Punkt erweitert:
In einem klimafreundlichen Neubau dürfen nach Punkt 4 der Technischen Mindestanforderungen Wärme- und Kälteerzeuger auf Basis von Biomasse nicht eingesetzt werden.
Mit Biomasse betriebene Einzelraumfeuerstätten (z. B. Kaminöfen, Kochherde), die nicht zur Deckung der Heizlast erforderlich sind und die nicht in der Bilanzierung des Gebäudes abgebildet werden, sind von dem Ausschluss nicht erfasst und dürfen eingesetzt werden.”
Ein schöner Kaminofen und KFW-Förderung schließen sich nicht aus
Wenn also ein Kaminofen, der nicht hauptsächlich für das Heizen genutzt wird und nicht alleine für die gesamte Beheizung des Eigenheims verantwortlich ist, in den Neubau integriert werden soll, kann trotzdem die KfW-Förderung bezogen werden. Sie können beispielsweise im Wohnzimmer einen Kamin bauen, ohne von der KfW-Förderung für Neubauten ausgeschlossen zu werden. Den gleichen Zusatz finden Sie übrigens auch auf der Seite zur Förderung “Wohneigentum für Familien” 300, welcher sich spezifisch auf den Neubau oder den Erstkauf eines Wohngebäudes für Familien bezieht.
Somit ist der Einbau von Kaminöfen erlaubt und gefördert!
Nachträgliche Förderung mit Kaminofen möglich
Falls Sie bereits einen Antrag zur KfW-Förderung gestellt haben, aber noch keine Bestätigung zur Durchführung bei Ihnen vorliegt, werden die Anpassungen für einen Kaminofen auch auf Ihren Antrag angewandt. Sie erhalten also ebenfalls die KfW-Förderung und können einen Kaminofen verbauen. Die Neuregelung darf also auf alle laufenden Projekte angewendet werden, für die bereits die Antragstellung erfolgte, jedoch noch keine Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausgestellt wurde.
Beratung zum effizienten und klimafreundlichen Heizen von Chiemsee Öfen
Die einzigartige Wohlfühlatmosphäre eines Kamins im eigenen Heim muss nicht auf Kosten der Umwelt gehen. Beispielsweise ist die Kombination eines wasserführenden Kamins mit einer Wärmepumpe ideal, um umweltbewusstes Heizen möglich zu machen.
Chiemsee Öfen im werkhaus macht Ihren Wunsch vom Kaminofen möglich – dabei stellen wir sicher, dass sich der Kamin perfekt in Ihr Eigenheim einfügt und für effizientes Heizen mit Holz sorgt. Gerne beraten wie Sie individuell zu Ihrem Wunschofen.
+49 (0) 8035 907 260
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